Tipps zur Tischrede oder Hochzeitsrede
Traditionell hält der Vater der Braut eine Tischrede, doch heutzutage sieht das niemand mehr so eng, so dass jeder, der etwas sagen möchte, eine Hochzeitsrede halten darf. Damit sich dies jedoch nicht zu langwierig und durcheinander gestaltet, sollte vorab mit dem Gastgeber bzw. dem Hochzeitsmanager über Art und Länge der jeweiligen Ansprache gesprochen werden und abgestimmt werden, wann welcher Redner an der Reihe ist. Wenn mehrere Gäste eine kleine Ansprache halten wollen, sollte dies auch mit dem Restaurantservice vor Ort abgesprochen werden, denn solange eine Tischrede gehalten wird, wird auch normalerweise nicht serviert. Der Oberkellner sollte also im Vorfeld über den Ablauf informiert werden, damit er den Service mit der Küche koordinieren kann. So können problemlos mehrere Reden in die Menüfolge integriert werden und es entstehen keine langen Wartezeiten, in denen die Gäste hungrig bleiben. Der ideale Zeitpunkt für die erste Hochzeitsrede ist nach der Vorspeise oder dem ersten Hauptgang. So überbrückt man zum einen die Zeit zum nächsten Gang des Menüs und die Gäste haben den ersten Hunger schon gesättigt.
Bei der Gestaltung der Rede gibt es einiges zu beachten, damit die Rede gut bei dem Brautpaar und den Gästen ankommt. Grundsätzlich ist eine persönliche, kurze und auch humorvolle Rede zu empfehlen, die durchaus mit persönlichen Anekdoten angereichert sein darf - vorausgesetzt, man tritt mit diesen kleinen Schmankerln niemandem zu nahe. Der Humor sollte niemals auf Kosten anderer gehen, muss aber auch nicht ganz auf der Strecke bleiben. Es darf auch eine ausgefallene, witzige Hochzeitsrede sein. Wer eine Rede vorbereiten möchte, sollte dies frühzeitig tun und maximal 5 Minuten Redezeit einplanen, längere Ansprachen werden oft als ausschweifend und langatmig empfunden und die Zuhörer werden unruhig - dies gilt vor allem, wenn mehrere Gäste etwas sagen möchten. Damit die Tischrede bei einer Hochzeit ein voller Erfolg wird, sollte man sie gründlich (und frühzeitig!) vorbereiten. Dabei bitte immer individuell und auf das Brautpaar abgestimmt bleiben, vorgefertigte Tischreden, in denen einfach nur die Namen der Brautleute eingesetzt werden, kommen nicht gut an.
Bei der Gestaltung der Rede gibt es einiges zu beachten, damit die Rede gut bei dem Brautpaar und den Gästen ankommt. Grundsätzlich ist eine persönliche, kurze und auch humorvolle Rede zu empfehlen, die durchaus mit persönlichen Anekdoten angereichert sein darf - vorausgesetzt, man tritt mit diesen kleinen Schmankerln niemandem zu nahe. Der Humor sollte niemals auf Kosten anderer gehen, muss aber auch nicht ganz auf der Strecke bleiben. Es darf auch eine ausgefallene, witzige Hochzeitsrede sein. Wer eine Rede vorbereiten möchte, sollte dies frühzeitig tun und maximal 5 Minuten Redezeit einplanen, längere Ansprachen werden oft als ausschweifend und langatmig empfunden und die Zuhörer werden unruhig - dies gilt vor allem, wenn mehrere Gäste etwas sagen möchten. Damit die Tischrede bei einer Hochzeit ein voller Erfolg wird, sollte man sie gründlich (und frühzeitig!) vorbereiten. Dabei bitte immer individuell und auf das Brautpaar abgestimmt bleiben, vorgefertigte Tischreden, in denen einfach nur die Namen der Brautleute eingesetzt werden, kommen nicht gut an.
Keine Angst vor der Tischrede
Wer es nicht gewohnt ist, vor vielen Menschen frei zu sprechen, sollte die Tischrede ruhig vorab üben - eventuell sogar mit einem Probe-Publikum, die Rückmeldung zur Rede geben können. Am Tag der Rede ist ein bisschen Nervosität aber nicht schlimm, niemand nimmt es dem Redner übel, wenn er sich mal verspricht. Formal ist es üblich, dass sich der Redner erhebt, um zu signalisieren, dass er eine Ansprache halten möchte, man klopft aber nicht an sein Glas, um die Aufmerksamkeit der Gäste zu erhalten. Das Glas wird erst zum Schluss der Rede, die mit Glückwünschen für das Brautpaar oder dem Wunsch nach einer schönen Feier endet, in die Hand genommen. Übrigens: Wenn das Brautpaar dem Redner direkt im Anschluss danken möchte, darf es das tun, es ist aber nicht verpflichtend.
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